Hannah hat einen Bericht zur Traditionsfahrt an die Weser geschrieben.
Aktuell gilt die Corona-Schutzverordnung NRW ab 20.01.2022. Damit ist Sport
draußen nach der 2G Regel erlaubt (geimpft oder genesen). Sport innerhalb
der Räumlichkeiten ist nach der 2G+ Regel erlaubt (geimpft oder genesen mit
zusätzlichen Test oder Boosterimpfung).
Hinweis für Kinder und Jugendliche
*1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche*
- Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet,
Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
- Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert
und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o.
ä.).
- Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr
als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet,
Schülerausweis erforderlich.
Wir bitten diese Regeln im Sportbetrieb einzuhalten und sich weiterhin in
der KVH Whatsgruppe einzutragen oder dies in der ausgehängten Liste im
Bootshaus zu erledigen.
Bleibt gesund!
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